Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen
Zeichen 281.1 Verbotszeichen (250–282)

Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Конец запрета обгона одноколейных транспортных средств для многоколейных транспортных средств и мотоциклов с коляской

Das Zeichen 281.1 ist rund mit einem weißen Hintergrund und einem schwarzen Rand. Es zeigt ein durchgestrichenes Symbol für einspurige Fahrzeuge, was das Ende des Überholverbots für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen signalisiert. Es wird gemäß § 41 StVO verwendet.

⚡ Wirkung

1. Es ist erlaubt, wieder zu überholen, sofern die allgemeinen Überholvorschriften beachtet werden (§ 5 StVO).

📏 Abstände

а) Разрешено снова обгонять, если соблюдаются общие правила обгона (§ 5 StVO).