Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Zeichen 325.1 Richtzeichen (301–399)

Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Начало зоны с ограниченным движением

Das Zeichen 325.1 ist ein rechteckiges, blaues Schild mit weißen Symbolen, das den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs anzeigt. In diesem Bereich haben Fußgänger Vorrang, und Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Die Regelung erfolgt gemäß § 42 Abs. 2 StVO.
Erwähnt in: §10

⚡ Wirkung

1. Es ist erforderlich, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren (§ 42 Abs. 2 StVO). 2. Es ist verboten, Fußgänger zu behindern oder zu gefährden (§ 42 Abs. 2 StVO).

📍 Aufstellung

Дополнительные знаки могут ограничивать или разрешать использование определенными видами транспортных средств.

📏 Abstände

а) Необходимо двигаться с шаговой скоростью (§ 42 Abs. 2 StVO). б) Запрещено препятствовать или угрожать пешеходам (§ 42 Abs. 2 StVO).

🎯 Geltungsbereich

• Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit — 30 €