Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar, angeordnet bis 1. April 2017, gültig bis 31. Oktober 2022[28]
Zeichen 389 Richtzeichen (301–399)

Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar, angeordnet bis 1. April 2017, gültig bis 31. Oktober 2022[28]