- Reisepass oder Personalausweis
- Aufenthaltstitel (auch § 24 AufenthG)
- Ukrainischer Führerschein im Original (gültig)
- Biometrisches Foto 35×45 mm, nicht älter als 1 Jahr
- Ggf. Meldebescheinigung
- Ärztliche Untersuchung (Anlage 5 FeV, nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
- Führungszeugnis Belegart „O“, nicht älter als 3 Monate
Ob eine Übersetzung nötig ist, entscheidet Ihre Führerscheinstelle (z. B. ADAC oder vereidigter Übersetzer).
Wurde C oder D in der Ukraine ohne Klasse B erteilt, müssen Sie zuerst Theorie- und Praxisprüfung für Klasse B ablegen.
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nur C/D
- Keine Stadt gefunden
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises.
Muss ich in Deutschland eine Führerscheinprüfung ablegen?
Nein. Seit dem 18.08.2026 steht die Ukraine in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung: Die Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden ohne theoretische und praktische Prüfung umgeschrieben. Ausnahme: Wurden C oder D ohne Klasse B erteilt, sind zuerst die Prüfungen für Klasse B nötig.
Muss ich mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG umschreiben?
Nein. Solange der vorübergehende Schutz gilt, wird der gültige ukrainische Führerschein in Deutschland anerkannt. Die Umschreibung ist freiwillig.
Was kostet die Umschreibung?
Die Gebühr legt die Stadt fest, z. B. Berlin 37,50 €, Magdeburg 42,60 €, Nürnberg 50,30 €. Dazu kommen ggf. Foto und Übersetzung.
Wie lange dauert es?
Meist 4–6 Wochen (z. B. Hamburg, Bremen, Leipzig), in manchen Städten bis zu 12 (Düsseldorf) oder 14 Wochen (München).
Brauche ich eine Übersetzung des Führerscheins?
Das entscheidet die Führerscheinstelle. Berlin, München, Nürnberg und Leipzig verlangen sie; erstellt wird sie vom ADAC oder einem vereidigten Übersetzer.
Was passiert mit meinem ukrainischen Führerschein?
Er wird bei der Antragstellung einbehalten und an die ukrainischen Behörden zurückgeschickt.
Fahrreif ist keine Behörde. Regeln und Unterlagen können je nach Stadt abweichen — maßgeblich ist Ihre Führerscheinstelle. Bei vorübergehendem Schutz (§ 24 AufenthG) gilt der ukrainische Führerschein weiter, ein Umtausch ist nicht Pflicht.
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