Das Fahreignungsregister führt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg (§ 28 StVG). Eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten aus Anlage 13 FeV mit einer Geldbuße ab 60 € oder einem Fahrverbot sowie Verkehrsstraftaten. Ihren Punktestand erfahren Sie kostenlos auf Antrag beim KBA (§ 30 Abs. 8 StVG).
Wofür es wie viele Punkte gibt
Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (§ 4 Abs. 2 StVG, Anlage 13 FeV Nr. 3).
Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten – zum Beispiel Rotlicht länger als eine Sekunde, deutlich zu schnell, 0,5 Promille – und Verkehrsstraftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis (Nr. 2).
Verkehrsstraftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis, zum Beispiel Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs (Nr. 1).
Was bei wie vielen Punkten passiert
Die Stufen folgen nacheinander: Wurde eine Ermahnung noch nicht erteilt, wird sie zuerst ergriffen und der Punktestand auf 5 (vor der Verwarnung auf 7) verringert – § 4 Abs. 6 StVG.
Punkte abbauen
Bei 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen vorlegen – dann wird 1 Punkt abgezogen. Das geht einmal innerhalb von fünf Jahren (§ 4 Abs. 7 StVG).
Wann Punkte verfallen
| 1 Punkt | 2 Jahre 6 Monate |
| 2 Punkte | 5 Jahre |
| 3 Punkte (Straftat mit Entzug) | 10 Jahre |
Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung (§ 29 Abs. 4 StVG). Danach bleibt die Eintragung noch ein Jahr gespeichert („Überliegefrist“) und darf in dieser Zeit nur noch für Maßnahmen verwendet werden (§ 29 Abs. 6 StVG).
Probezeit für Fahranfänger
Die erste Fahrerlaubnis wird auf Probe erteilt, die Probezeit dauert zwei Jahre (§ 2a StVG). Wird ein Verstoß aus dieser Zeit ins Fahreignungsregister eingetragen, ergreift die Behörde Maßnahmen – je nachdem, ob er schwerwiegend (A) oder weniger schwerwiegend (B) ist:
Weniger schwerwiegend (B): alle anderen eintragungspflichtigen Verstöße.
In der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag gilt am Steuer: kein Alkohol und kein Cannabis – weder während der Fahrt noch unter deren Wirkung (§ 24c StVG). Ausnahme: ein ärztlich verschriebenes THC-Arzneimittel.
Beispiele aus dem Bußgeldkatalog
Regelsätze für fahrlässige Verstöße; Punkte nach Anlage 13 FeV. Zum vollständigen Bußgeldkatalog →
- Straßenverkehrsgesetz (StVG): § 2a Probezeit, § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem, § 24c, §§ 28–30 Fahreignungsregister
- Anlage 12 FeV — Probezeit: A- und B-Verstöße
- Anlage 13 FeV — Punktebewertung
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) mit Anlage und Anhang
Fahrreif ist keine Behörde und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Entscheidung der Behörde und der amtliche Gesetzestext.
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