Punkte in Flensburg & ProbezeitWie das Punktesystem funktioniert und was Fahranfänger wissen sollten

Nach dem Wortlaut von StVG und FeV
Was ist das Fahreignungsregister?

Das Fahreignungsregister führt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg (§ 28 StVG). Eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten aus Anlage 13 FeV mit einer Geldbuße ab 60 € oder einem Fahrverbot sowie Verkehrsstraftaten. Ihren Punktestand erfahren Sie kostenlos auf Antrag beim KBA (§ 30 Abs. 8 StVG).

Wofür es wie viele Punkte gibt

1Punkt

Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (§ 4 Abs. 2 StVG, Anlage 13 FeV Nr. 3).

2Punkte

Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten – zum Beispiel Rotlicht länger als eine Sekunde, deutlich zu schnell, 0,5 Promille – und Verkehrsstraftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis (Nr. 2).

3Punkte

Verkehrsstraftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis, zum Beispiel Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs (Nr. 1).

Was bei wie vielen Punkten passiert

1–3
VormerkungKeine Maßnahme – nur die Eintragung.
4–5
ErmahnungSchriftlich, mit dem Hinweis auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar.
6–7
VerwarnungSchriftlich, mit dem Hinweis, dass bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ein Seminar ist möglich, bringt aber keinen Punktabzug.
8+
Entzug der FahrerlaubnisSie gelten als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 4 Abs. 5 StVG).

Die Stufen folgen nacheinander: Wurde eine Ermahnung noch nicht erteilt, wird sie zuerst ergriffen und der Punktestand auf 5 (vor der Verwarnung auf 7) verringert – § 4 Abs. 6 StVG.

Punkte abbauen

Bei 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen vorlegen – dann wird 1 Punkt abgezogen. Das geht einmal innerhalb von fünf Jahren (§ 4 Abs. 7 StVG).

Wann Punkte verfallen

1 Punkt2 Jahre 6 Monate
2 Punkte5 Jahre
3 Punkte (Straftat mit Entzug)10 Jahre

Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung (§ 29 Abs. 4 StVG). Danach bleibt die Eintragung noch ein Jahr gespeichert („Überliegefrist“) und darf in dieser Zeit nur noch für Maßnahmen verwendet werden (§ 29 Abs. 6 StVG).

Probezeit für Fahranfänger

Die erste Fahrerlaubnis wird auf Probe erteilt, die Probezeit dauert zwei Jahre (§ 2a StVG). Wird ein Verstoß aus dieser Zeit ins Fahreignungsregister eingetragen, ergreift die Behörde Maßnahmen – je nachdem, ob er schwerwiegend (A) oder weniger schwerwiegend (B) ist:

1
1 A-Verstoß oder 2 B-VerstößeAufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre (§ 2a Abs. 2, 2a StVG).
2
Erneut 1 A oder 2 BSchriftliche Verwarnung und die Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.
3
Noch einmal 1 A oder 2 BEntzug der Fahrerlaubnis. Auch wer das Aufbauseminar nicht fristgerecht besucht, verliert die Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
Schwerwiegende Verstöße (A) nach Anlage 12 FeV
GeschwindigkeitAbstandÜberholenVorfahrtAbbiegen, Wenden, RückwärtsfahrenRechtsfahrgebotRettungsgasseAutobahnen und KraftfahrstraßenBahnübergängeBushaltestellen und SchulbusseHandy und andere elektronische GeräteFußgängerüberwegAmpel, Stoppschild (Zeichen 206), Haltzeichen der PolizeiBlaulicht mit EinsatzhornAlkohol, Cannabis und andere berauschende MittelFahren ohne ZulassungBegleitetes Fahren ab 17 ohne BegleitungVerkehrsstraftaten wie Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr

Weniger schwerwiegend (B): alle anderen eintragungspflichtigen Verstöße.

0,0 Promille für Fahranfänger

In der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag gilt am Steuer: kein Alkohol und kein Cannabis – weder während der Fahrt noch unter deren Wirkung (§ 24c StVG). Ausnahme: ein ärztlich verschriebenes THC-Arzneimittel.

Beispiele aus dem Bußgeldkatalog

11.3.6 Überschreitung 31–40 km/h (innerorts) 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat

Regelsätze für fahrlässige Verstöße; Punkte nach Anlage 13 FeV. Zum vollständigen Bußgeldkatalog →