Theorieprüfung auf Russisch oder Ukrainisch

Viele wissen es nicht: Die theoretische Führerscheinprüfung muss nicht auf Deutsch sein. Hier steht, was das Gesetz sagt, wie die Prüfung abläuft – und wie du dich kostenlos vorbereitest.

Was das Gesetz sagt

Nach Anlage 7 Nr. 1.3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wird die theoretische Prüfung auf Deutsch abgelegt. Abweichend davon kann sie auch in einer von 14 Fremdsprachen abgelegt werden, darunter Russisch und Ukrainisch, außerdem zum Beispiel Englisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch und Hocharabisch.

Auf Wunsch gibt es außerdem Audio-Unterstützung auf Deutsch über Kopfhörer.

Quelle: Anlage 7 FeV (amtlicher Text) ↗

So läuft die Theorieprüfung Klasse B ab

Kostenlos vorbereiten – auf Deutsch und Russisch

Bei Fahrreif liest du die StVO auf Deutsch mit russischer Übersetzung (59 Paragraphen), lernst 188 Verkehrszeichen und übst in der Prüfungssimulation mit Fragen nach dem Vorbild des amtlichen Katalogs (Pool mit über 1.200 Fragen) – umschaltbar zwischen Deutsch und Russisch.

Tipp: deutsche Begriffe trotzdem lernen

Auch wenn du die Prüfung auf Russisch machst: Verkehrszeichen, Fahrstunden und später der Alltag auf der Straße sind auf Deutsch. Wer die wichtigsten Begriffe kennt, fühlt sich in der praktischen Prüfung deutlich sicherer.

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Häufige Fragen

Kann ich die Theorieprüfung auf Russisch ablegen?

Ja. Russisch ist eine der 14 Fremdsprachen, in denen die theoretische Prüfung nach Anlage 7 FeV abgelegt werden kann.

Geht die Prüfung auch auf Ukrainisch?

Ja. Ukrainisch steht ebenfalls in der Liste der zugelassenen Prüfungssprachen in Anlage 7 FeV.

Wie viele Fehlerpunkte darf ich haben?

Höchstens 10. Die Prüfung ist aber auch mit 10 Punkten nicht bestanden, wenn zwei Fragen mit je 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet wurden.

Wo melde ich mich zur Prüfung an?

Über deine Fahrschule. Sie meldet dich bei der Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) an; dort gibst du auch die Prüfungssprache an.

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