Zeichen 101-15
Gefahrzeichen (101–199)
Steinschlag – Aufstellung rechts
Камнепад – установка справа
Das Verkehrszeichen 101-15 warnt vor Steinschlaggefahr. Es ist ein auf der Spitze stehendes Dreieck mit rotem Rand und weißem Hintergrund, auf dem ein schwarzes Piktogramm von herabfallenden Steinen abgebildet ist. Es wird gemäß § 40 StVO aufgestellt, um auf die Gefahr von herabfallenden Steinen, insbesondere in bergigen oder felsigen Gebieten, hinzuweisen.