Zeichen 133-20
Gefahrzeichen (101–199)
Fußgänger – Aufstellung links
Пешеходы – установка слева
Das Verkehrszeichen 133-20 warnt vor Fußgängern und ist auf der linken Straßenseite aufgestellt. Es hat die Form eines gleichseitigen Dreiecks mit rotem Rand und weißem Hintergrund, auf dem ein schwarzes Fußgängersymbol abgebildet ist. Dieses Zeichen wird gemäß § 40 StVO verwendet, um auf Fußgängerüberwege oder Bereiche mit erhöhtem Fußgängerverkehr hinzuweisen.