Fußgänger – Aufstellung links
Zeichen 133-20 Gefahrzeichen (101–199)

Fußgänger – Aufstellung links

Пешеходы – установка слева

Das Verkehrszeichen 133-20 warnt vor Fußgängern und ist auf der linken Straßenseite aufgestellt. Es hat die Form eines gleichseitigen Dreiecks mit rotem Rand und weißem Hintergrund, auf dem ein schwarzes Fußgängersymbol abgebildet ist. Dieses Zeichen wird gemäß § 40 StVO verwendet, um auf Fußgängerüberwege oder Bereiche mit erhöhtem Fußgängerverkehr hinzuweisen.

⚡ Wirkung

1. Es ist erforderlich, die Geschwindigkeit zu reduzieren und bremsbereit zu sein (§ 3 StVO). 2. Es ist verboten, Fußgänger zu gefährden (§ 1 StVO).

📏 Abstände

а) Необходимо снизить скорость и быть готовым к торможению (§ 3 StVO). б) Запрещено подвергать пешеходов опасности (§ 1 StVO).

🎯 Geltungsbereich

• Missachtung der Warnung vor Fußgängern — 80 €, 1 Punkt