Zeichen 239
Gebotszeichen (209–245)
Gehweg
Пешеходная дорожка
Das Verkehrszeichen 'Gehweg' ist rund mit blauem Hintergrund und einem weißen Fußgängersymbol. Es kennzeichnet einen Weg, der ausschließlich für Fußgänger vorgesehen ist. Die Regelung erfolgt gemäß § 41 StVO und wird in der VwV-StVO näher erläutert.