Verbot für kennzeichnungs­pflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Zeichen 261 Verbotszeichen (250–282)

Verbot für kennzeichnungs­pflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Запрет для транспортных средств с опасными грузами, требующими маркировки

Das Verkehrszeichen 261 ist rund mit rotem Rand und zeigt ein Gefahrgutkennzeichen. Es verbietet das Befahren der Straße mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen, die gefährliche Güter transportieren. Dieses Zeichen wird an Straßen aufgestellt, die für den Transport solcher Güter ungeeignet sind. Es ist in § 41 StVO geregelt.

⚡ Wirkung

1. Es ist verboten, mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug, das gefährliche Güter transportiert, in den durch dieses Zeichen gekennzeichneten Bereich einzufahren (§ 41 StVO).

📏 Abstände

а) Запрещено въезжать в зону, обозначенную этим знаком, на транспортном средстве, требующем маркировки, которое перевозит опасные грузы (§ 41 StVO).

🎯 Geltungsbereich

• Befahren mit einem kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug mit gefährlichen Gütern trotz Verbot — 150 €, 1 Punkt