Fußgänger­über­weg
Zeichen 293 Halt, Parken & Markierungen (283–299)

Fußgänger­über­weg

Пешеходный переход

Das Verkehrszeichen 293 kennzeichnet einen Fußgängerüberweg, auch Zebrastreifen genannt. Es besteht aus weißen Streifen auf der Fahrbahn und ist oft durch ein zusätzliches Schild mit einem blauen Hintergrund und einem weißen Fußgängersymbol ergänzt. Dieses Zeichen steht an Stellen, an denen Fußgänger die Straße sicher überqueren können. Es ist in § 26 StVO geregelt.
Erwähnt in: §25

⚡ Wirkung

1. Es ist erforderlich, Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen (§ 26 StVO). 2. Es ist verboten, auf dem Fußgängerüberweg zu halten oder zu parken (§ 26 StVO).

📏 Abstände

а) Необходимо предоставить пешеходам возможность пересечь проезжую часть (§ 26 StVO). б) Запрещено останавливаться или парковаться на пешеходном переходе (§ 26 StVO).

🎯 Geltungsbereich

• Nichtbeachten der Vorfahrt von Fußgängern — 80 €, 1 Punkt • Halten auf dem Fußgängerüberweg — 55 €