Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
Zeichen 299 Halt, Parken & Markierungen (283–299)

Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote

Граничная разметка для запрета остановки или парковки

Das Verkehrszeichen 299, die Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote, besteht aus einer gelben durchgehenden Linie am Fahrbahnrand. Diese Markierung zeigt an, dass in diesem Bereich ein Halt- oder Parkverbot besteht. Sie wird häufig in Bereichen mit eingeschränktem Parkraum eingesetzt, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten.

⚡ Wirkung

1. Es ist verboten, in Bereichen mit dieser Markierung zu halten oder zu parken (§ 41 StVO).

📏 Abstände

а) Запрещено останавливаться или парковаться в зонах с этой разметкой (§ 41 StVO).

🎯 Geltungsbereich

• Parken im Haltverbot — 25 €