Zeichen 310
Richtzeichen (301–399)
Ortstafel Vorderseite (diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992)
Табличка населенного пункта (эта номерная табличка использовалась до 1992 года)
Das Zeichen 310 ist rechteckig und gelb mit schwarzer Schrift, die den Ortsnamen anzeigt. Es markiert den Beginn einer geschlossenen Ortschaft. Die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Ortschaft beträgt in der Regel 50 km/h, sofern nicht anders ausgeschildert. Gemäß § 41 StVO.