Zeichen 315-50
Richtzeichen (301–399)
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links
Парковка на тротуарах – наполовину в направлении движения слева
Das Zeichen 315-50 ist ein rechteckiges, blaues Schild mit einem weißen Piktogramm, das das Parken halb auf dem Gehweg in Fahrtrichtung links erlaubt. Es ist in § 42 StVO geregelt und wird verwendet, um spezielle Parkmöglichkeiten zu kennzeichnen.