Zeichen 315-75
Richtzeichen (301–399)
Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts
Парковка на тротуарах – наполовину поперек направления движения справа
Das Verkehrszeichen 315-75 erlaubt das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg, wobei das Fahrzeug halb quer zur Fahrtrichtung rechts steht. Es ist rechteckig und zeigt ein Piktogramm eines Autos, das teilweise auf einem Gehweg steht. Dieses Zeichen wird gemäß § 42 Abs. 2 StVO aufgestellt.