Zeichen 350-20
Richtzeichen (301–399)
Fußgängerüberweg, Aufstellung links
Пешеходный переход, установка слева
Das Zeichen 350-20 ist ein blaues, rundes Schild mit einem weißen Fußgängersymbol, das auf einen Fußgängerüberweg hinweist. Es wird auf der linken Straßenseite aufgestellt, um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf den Überweg zu lenken. Gemäß § 26 StVO müssen Fahrzeuge anhalten, um Fußgängern das Überqueren zu ermöglichen.