Fußgängerüberweg, Aufstellung links
Zeichen 350-20 Richtzeichen (301–399)

Fußgängerüberweg, Aufstellung links

Пешеходный переход, установка слева

Das Zeichen 350-20 ist ein blaues, rundes Schild mit einem weißen Fußgängersymbol, das auf einen Fußgängerüberweg hinweist. Es wird auf der linken Straßenseite aufgestellt, um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf den Überweg zu lenken. Gemäß § 26 StVO müssen Fahrzeuge anhalten, um Fußgängern das Überqueren zu ermöglichen.

⚡ Wirkung

1. Es ist erforderlich, Fußgängern das Überqueren zu ermöglichen (§ 26 StVO). 2. Es ist verboten, auf dem Fußgängerüberweg zu überholen (§ 5 Abs. 4a StVO).

📍 Aufstellung

Может быть комбинирован с дополнительными знаками, чтобы указать на особые правила, например, временные ограничения.

📏 Abstände

а) Необходимо позволить пешеходам перейти дорогу (§ 26 StVO). б) Запрещено обгонять на пешеходном переходе (§ 5 Abs. 4a StVO).

🎯 Geltungsbereich

• Nicht anhalten vor einem Fußgängerüberweg — 80 €, 1 Punkt • Überholen auf einem Fußgängerüberweg — 100 €, 1 Punkt